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   BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3934
BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94 (https://dejure.org/1996,3934)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1996 - IX R 49/94 (https://dejure.org/1996,3934)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - IX R 49/94 (https://dejure.org/1996,3934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Aufwendungen bei der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erhaltungsaufwand bei vermieteten Wohngebäuden

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStDV § 82 b
    Bindungswirkung; Wahlrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.10.1992 - IX R 66/91

    Verteilung von zu Unrecht als Herstellungskosten behandelten

    Auszug aus BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94
    Ob überhaupt Erhaltungsaufwendungen vorliegen, ist für die Anwendung dieser Vorschrift eine Vorfrage, die, wie der Senat mit Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91 (BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591) entschieden hat, für jeden Veranlagungszeitraum gesondert beantwortet werden muß.

    Eine Bindung für die Folgejahre ergibt sich hieraus jedoch nicht (vgl. Senatsurteil in BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94
    Nach dem Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92 (BFHE 177, 454, 460, BStBl II 1996, 632) sind Aufwendungen, die teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwendungen darstellen, nur dann insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen.
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90

    1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94
    Die Aufwendungen hierfür sind Herstellungskosten, weil es sich um eine Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches handelt (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92

    Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94
    Die Aufwendungen hierfür sind Herstellungskosten, weil es sich um eine Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches handelt (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630).
  • FG Köln, 12.10.1994 - 11 K 2614/92
    Auszug aus BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94
    Das Finanzgericht (FG) wies die nach insoweit erfolglosem Einspruch erhobene Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 426).
  • BFH, 08.11.1999 - IX B 80/99

    Abschnittsbesteuerung; Nachweis größerer Erhaltungsaufwendungen

    Ob die Voraussetzungen des § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllt sind, ist nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Jahr des Verteilungszeitraums von bis zu fünf Jahren gesondert zu beurteilen (Senatsurteile vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591; vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1; vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390).
  • FG München, 30.01.2004 - 8 K 3406/03

    Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG für durch Dachausbau entstandene

    Es trifft zu, dass Aufwendungen, die im Rahmen einer einzigen Baumaßnahme sowohl die Voraussetzungen von Herstellungskosten als auch die von Erhaltungsaufwand erfüllen, einheitlich als Herstellungsaufwand zu beurteilen sind, sofern die Arbeiten in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang durchgeführt werden und bautechnisch ineinandergreifen (vgl. auch BFH-Urteile vom 10. Mai 1995 IX R 62/94, BStBI II 1996, 639; vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390).
  • FG München, 30.01.2004 - 8 K 3589/02

    Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG bei Umbau eines Speichers im

    Es trifft zu, dass Aufwendungen, die im Rahmen einer einzigen Baumaßnahme sowohl die Voraussetzungen von Herstellungskosten als auch die von Erhaltungsaufwand erfüllen, einheitlich als Herstellungsaufwand zu beurteilen sind, sofern die Arbeiten in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang durchgeführt werden und bautechnisch ineinandergreifen (vgl. auch BFH-Urteile vom 10. Mai 1995 IX R 62/94, BStBI II 1996, 639; vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390).
  • FG München, 31.01.2004 - 8 K 3690/02

    Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG für durch Dachausbau entstandene

    Es trifft zu, dass Aufwendungen, die im Rahmen einer einzigen Baumaßnahme sowohl die Voraussetzungen von Herstellungskosten als auch die von Erhaltungsaufwand erfüllen, einheitlich als Herstellungsaufwand zu beurteilen sind, sofern die Arbeiten in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang durchgeführt werden und bautechnisch ineinandergreifen (vgl. auch BFH-Urteile vom 10. Mai 1995 IX R 62/94, BStBI II 1996, 639; vom 15. Oktober 1996 IX R 49/94, BFH/NV 1997, 390).
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